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Ihre Sicherheit

Nach Abschluß eines Dauergrabpflege-Vertrages führt der Friedhofsgärtner mit Leistungsbeginn alle vertraglich vereinbarten Leistungen aus.

Die Treuhandstelle richtet für jeden Vertrag ein separates Konto ein und wickelt die jährlichen Zahlungen aus dem Vertragskonto an die Friedhofsgärtnerei ab.

Die Treuhandstelle verwaltet treuhänderisch die an sie geleisteten Vorauszahlungen.